Ablauf, Dauer und Honorar

Kostenloses Vorgespräch (max. 30 Min.)

Es gibt die Möglichkeit eines kostenlosen Vorgespräches. Dort klären wir Ihre Fragen zum Coachingprozess, zur Therapie und/oder zur psychologischen Begleitung. Außerdem finden Sie dabei heraus, ob die Chemie zwischen uns stimmt und ob Sie vertrauensvoll mit mir arbeiten können.

Dieses Vorgespräch können wir telefonisch, Online oder auch persönlich führen.

Kontinuierliche Begleitung

Bestimmte Themen können bereits in einer Stunde bearbeitet werden – mit nachhaltigem Erfolg.

Grundlegende Themen der Traumabewältigung, Persönlichkeitsentwicklung und Potentialentfaltung benötigen erfahrungsgemäß allerdings Zeit. Deshalb macht es, je nach Ihrem Anliegen, Sinn, unsere Zusammenarbeit über mehrere Sitzungen zu planen. Durchbrüche können zwar jederzeit geschehen, aber die Erfahrung zeigt, dass in der Regel kontinuierliche Arbeit notwendig ist, damit sich Tore auftun, Blockaden sich lösen, tiefgreifende Erkenntnisse eintreten und vor allem die nachhaltige Umsetzung im Alltag erfolgen kann.

Dabei kann meine Unterstützung auch über größere Entfernungen auch über Telefon oder Zoom erfolgen.

Honorar

Das Honorar beträgt für eine Stunde 100 €.
Es war mir immer ein Anliegen Menschen, die nicht so viel Geld haben, auch die Möglichkeit zu bieten, sich Unterstützung zu holen. Allerdings ist die Anzahl der Menschen, die ermäßigte Preise zahlen können erreicht, so dass es zur Zeit keine Möglichkeit der Ermäßigung gibt.

Beim Therapie-Honorar ist keine MwSt. zu zahlen. Bei einer Coaching- oder Supervisions-Rechnung fällt zusätzlich die aktuelle MwSt. an.

Ausfallgebühr

Jedem Menschen kann einmal etwas dazwischen kommen. Deswegen habe ich lange Zeit kein Geld dafür verlangt, wenn ein Termin von meinen Klienten nicht wahrgenommen wurde. Allerdings finde ich es auch nicht gerecht, dass ich den Terminausfall finanziell alleine ausbaden soll. Zumal in einer Praxis für Psychotherapie & Coaching ein Termin selten kurzfristig neu vergeben werden kann.

Deswegen ist grundsätzlich eine Ausfallgebühr von 80 €/Stunde zu zahlen, wenn Sie einen Termin innerhalb von 48 Stunden absagen oder einen Termin nicht wahrnehmen (können).